Renovierungskosten mit dem Finanzamt teilen
18.05.2010
- Renovierungskosten mit dem Finanzamt teilen
Der Frühjahrs-Check für Haus und Wohnung steht an. Wer alle Steuer- und Zinsvorteile nutzt, kann die Renovierungskosten erheblich senken. Bei der Abrechnung von Handwerkerleistungen sind einige Punkte zu beachten.
Renovieren, Reparieren, Modernisieren: Viele Menschen investieren im Frühling in ihre vier Wände. Wer dabei fachgerechte Hilfe in Anspruch nimmt, muss oft tief in die Tasche greifen. Allerdings bieten sich Mietern wie Eigentümern finanzielle Vergünstigungen. Das Finanzamt beteiligt sich an den Kosten für Handwerkerleistungen im Haushalt. Der Steuerbonus beträgt 20 Prozent von maximal 6.000 Euro der Handwerkerkosten – also bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt. Begünstigte Handwerkerleistungen sind beispielsweise Reparaturen von Türen und Fenstern, Austausch von Bodenbelägen, Wartung von Heizungs- und Sanitäranlagen sowie Arbeiten an Dach und Fassade.
Wer in den Genuss der Steuervorteile kommen möchte, muss allerdings einige Voraussetzungen erfüllen. Pflicht ist eine ordnungsgemäße Rechnung, die Lohn- und Materialkosten getrennt voneinander ausweist. Denn: Nur die Lohnkosten einschließlich Mehrwertsteuer können steuerlich geltend gemacht werden. Es darf grundsätzlich keine Barzahlung erfolgen.
„Das Finanzamt achtet genau darauf, dass die entsprechenden Zahlungen über das Konto abgewickelt werden“, betont Ralf Eibel, Vertriebsvorstand der PSD Bank Köln. „Zum Nachweis muss der Steuererklärung ein abgestempelter Überweisungsbeleg oder eine Kopie des Kontoauszuges beigelegt werden.“ Obendrein bieten sich für Wohnungs- und Hauseigentümer derzeit historisch günstige Zinsen für Bau- und Modernisierungskredite. Bei einer fünfjährigen Zinsbindung erhalten Kunden der PSD Bank Köln derzeit einen Zinssatz von 2,99 Prozent beim Baugeld; bei einer Zinsbindung für zehn Jahre liegt der Zinssatz bei 3,54 Prozent. Darüber hinaus bietet der PSD ModernierungsKredit die Möglichkeit, sich ohne Grundschuldeintragung die finanziellen Mittel für Umbau, Ausbau und Anbau zu sichern.